Impressum

Allgemeine

Geschäftsbedingungen (AGB)

Herausgeber:

Grundstücke und Immobilien

Detlef Beneke | Ziegenwinkel 11 | 17268 Gerswalde

Immobilienmakler nach § 34c Gewerbeordnung

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Amt Gerswalde | Dorfmitte 14a | 17268 Gerswalde

 

Fotos:

Beneke, Fotolia - psdesign1, Style-Photography, Friedberg

 

Streitschlichtung:

https://www.immobilienscout24.de/expose/imprint/89b2b576e95cb70d5c406fff4ce16cc2

 

Rechtliche Hinweise:

Inhalt der Internetpräsenz

Beneke-Immobilien übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen Beneke-Immobilien, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern von Beneke-Immobilien kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Beneke-Immobilien behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

Hinweis zur Problematik von externen Links

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Speicherung von Zugriffsdaten

Gemäß § 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass durch Kontaktaufnahme mit Beneke-Immobilien die übertragenen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Diese Daten werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet, eine Weitergabe an Dritte, auch in Auszügen, findet nicht statt. Personenbezogene Daten sind Informationen, die genutzt werden können, um Ihre Identität zu erfahren. Darunter fallen Informationen wie Ihr Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, eMail-Adresse. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigem Stand der Technik nicht vollständig gewährleistet werden kann. Wir wissen das Vertrauen zu schätzen, das Sie uns entgegenbringen, und wenden äußerste Sorgfalt an, um Ihre persönlichen Angaben zu schützen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich auch direkt an uns wenden.

 

Urheber- und Kennzeichenrecht

Beneke-Immobilien ist bestrebt, die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, von Beneke-Immobilien selbst erstellte Objekte bleibt allein bei Beneke-Immobilien. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung durch Beneke-Immobilien nicht gestattet.

 

Rechtswirksamkeit

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt

Vorbemerkung

Die Maklerfirma, Grundstücke und Immobilien Detlef Beneke, widmet sich der Erfüllung von Makleraufträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufstandes und des rings Deutscher Makler e.V. RDM

 

§ 1 Art der Tätigkeit

Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstücken, Häusern, Geschäftsverkäufen, Verpachtungen, Wohnungs- und Gewerberaumvermietungen sowie die Beschaffung von Hypothekendarlehen. Irrtum, Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die der Firma Grundstücke und Immobilien Detlef Beneke erteilt wurden. Die Firma Grundstücke und Immobilien Detlef Beneke ist bemüht, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für deren Richtig- und Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

 

§ 2 Maklervertrag

Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten/Offerten der Firma Grundstücke und Immobilien Detlef Beneke Gebrauch machen, wenn Sie sich z.B. mit uns oder dem

Eigentümer/Vermieter direkt in Verbindung setzen.

Mit dem Empfang des Angebots/der Offerte – per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise – treten diese AGB in Kraft.

 

§ 3 Courtageanspruch (Provisionsanspruch)

Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Firma Grundstücke und Immobilien Detlef Beneke ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn die Firma Grundstücke und Immobilien Detlef Beneke bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit der Firma Grundstücke und Immobilien Detlef Beneke zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung fällig. Sie ist zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung.

Die Gebührenberechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot/Offerte festgelegten Courtage. Der Courtageanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch die Firma Grundstücke und Immobilien Detlef Beneke der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag/Erwerb über ein anderes Objekt  des

nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt.

Die Courtage ist jeweils dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt.

Der Anspruch auf Courtage bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegende Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wir. Wird der Vertrag  erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

 

§ 3.1 Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

 

§ 4 Höhe der Courtage (Provision)

1.

Bei der Vermietung von Wohnraum ist der Mieter verpflichtet, eine Courtage in Höhe von zwei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.

 

2.

Bei der Vermietung von Gewerbeflächen ist der Mieter verpflichtet, eine Courtage in Höhe von zwei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.

3.

Bei Abschluss von Pachtverträgen ist der Mieter verpflichtet, eine Courtage in Höhe von zwei  Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.

4.

Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht des Mieters oder Pächters Vereinbart, so ist eine weitere Maklercourtage in Höhe einer Monatskaltmiete- oder Pacht zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.

5.

Bei der Vermittlung eines Vorkaufsrechtes ist der Berechtigte verpflichtet, 1% des Verkehrswertes des Objektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2 % des Kaufpreises, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.

6.

Erfolgt aufgrund des Nachweises der Firma Grundstücke und Immobilien Detlef Beneke der Erwerb eines Objektes im Zwangsversteigerungsverfahren, so hat der Erwerber eine Courtage in Höhe von 3 % des gezahlten Versteigerungserlöses zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen oder eine dem käuflichen Erwerb gleichwertige Vereinbarung geschlossen wurde.

7.

Bei der Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechts beträgt die Courtage 3 % vom Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist kein Kaufpreis vereinbart, so tritt dessen Stelle der 25-fache Jahreserbbauzins.

8.

Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich des

Kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalbarwert der Rente).

9.

Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Courtage aufgrund der monatlichen

Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit berechnet.

 

§ 5 Mehrwertsteuer

Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.

 

§ 6 Nebenabreden

Nebenabreden zu den Angeboten der Firma Grundstücke und Immobilien Detlef Beneke bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

 

§ 7 Vertraulichkeit der Angebote

Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich an den jeweiligen Adressaten selbst gerichtet. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder als Original noch inhaltlich zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Weitergebende verpflichtet, Schadenersatz in Höhe der Courtage gemäß § 4 AGB an die Firma Grundstücke und Immobilien Detlef Beneke zu zahlen.

 

§ 8 Aufwendungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich den Arbeitszeitaufwand sowie alle Aufwendungen für Werbemaßnahmen, Exposes, Reisen, Postgebühren, Fotokopien etc. in tatsächlich entstandener Höhe an den Makler zu erstatten, sofern der Auftraggeber vom befristeten Vertrag ohne erheblichen Grund zurücktritt oder in anderer Form gegen die Vertraginhalte verstößt.

 

§ 9 Doppeltätigkeit, Verweispflicht

Die Firma Grundstücke und Immobilien Detlef Beneke ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und hierfür gebühren zu berechnen. Eine durch die Firma

Grundstücke und Immobilien Detlef Beneke mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt erachtet, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt. Bei erteiltem Makler-Alleinauftrag sind direkte oder auch durch  andere Makler benannte Interessenten unverzüglich an den allein beauftragten Makler zu verweisen.

 

§ 10 Mitteilungspflicht

Sobald ein Vertragsabschluß über ein durch die Firma Grundstücke und Immobilien Detlef Beneke als Auftragnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der  Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Makler hat Anspruch auf Auskunft über die Person des Käufers und den vereinbarten Kaufpreis einschließlich aller Kaufpreisbestandteile, um seinen Honoraranspruch ermitteln zu können.

 

§ 11 Verzug

Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung der Maklercourtage in Verzug geraten, so werden ihm gemäß §1 Abs. 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz ab dem Verzugszeitpunkt Verzugszinsen p. A. in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

 

§ 12 Haftung

Die Haftung für Schäden ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Maklers. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

 

§ 14 Datenspeicherung

Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes in zulässiger Weise EDV-mässig speichern und verarbeiten.

 

§ 15 Vollmachten

Der Makler ist unwiderruflich bevollmächtigt zur Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Verkaufsauftrag Auskünfte jeglicher Art einzuholen, insbesondere bei Baubehörden, Grundbuchamt, Steuer- und Lastenausgleichsbehörde.

Die Firma Grundstücke und Immobilien Detlef Beneke ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, derartige Auskünfte einzuholen. Der beurkundende Notar ist hiermit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden.

 

§ 16  Aufrechnungsklausel

Gegen unseren Provisionsanspruch ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für von uns unbestrittene Forderungen oder rechtskräftig

Festgestellte Forderungen. Es gilt auch nicht für von uns anerkannte Forderungen, sowie für Forderungen mit denen im Prozess aufgerechnet wird, für den Fall, dass die Aufrechnungsforderung Entscheidungsfrei ist.